Türkischer Führerschein – Internationaler Führerschein

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Viele hier in der Türkei lebende Ausländer fragen sich, ob sie wirklich einen türkischen Führerschein haben müssen oder ob der Internationale Führerschein ausreichend ist.

Hier interessieren nicht die Regeln des Herkunftslandes des Ausländers, allein die türkische Gesetzgebung ist maßgebend.

Hierzu folgende Information:

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu dem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er dient der Polizei im Ausland lediglich für die Überprüfung, ob Sie ein Fahrzeug lenken dürfen. Die Polizei wird ihn als einzigen Nachweis nicht anerkennen, sondern lediglich als Zusatzdokument.

Der Verlust der Fahrerlaubnis nach 6 Monaten ist keine Willkür der türkischen Regierung, sondern diese Regelung gibt es auch in ganz vielen anderen Ländern.

Nach 6 Monaten erlischt die Fahrerlaubnis und somit erlischt auch der Internationale Führerschein, welcher als Zusatz auf den normalen Führerschein gegeben wird.

Hinweis zu dem EU-Führerschein: Der alte graue oder rosafarbene normale Führerschein kann in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenverlauf kostenpflichtig umgetauscht werden. Dieser wird dann der normale Führerschein.

(https://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-service/2-pass-und-konsularangelegenheiten/09-auto-und-fuehrerschein/gueltigkeit-deu-fuehrerschein-in-tur.html)

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/fuehrerschein/fahren-ausland/internationaler-fuehrerschein/)

Regelungen für den Umtausch des jetzigen Führerscheines und Erhalt eines türkischen Führerscheines

(Stand 2018)

Für deutsche (und auch alle nicht türkische) Staatsangehörige gilt, dass sie ihren deutschen Führerschein(auch betroffen der Internationale Führerschein) in der Türkei gerechnet vom Einreisedatum an höchstens sechs Monate weiter benutzen dürfen. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Führerschein in einen türkischen Führerschein umgetauscht werden. (Gesetzesregelung vom 01.01.2016) Nach Ablauf dieser sechs Monate ist es für einen Ausländer, auch mit Ikamet, nicht mehr erlaubt, ein Fahrzeug in der Türkei zu lenken.

Auch wenn Sie zwischen der Türkei und Deutschland pendeln, also sich in der Türkei und auch in Deutschland aufhalten, sollte die Gesetzesregelung strikt beachtet werden. Vielfach wird bei Polizeikontrollen durch gewunken, aber wissen Sie das immer? Ein ausländischer Führerschein kommt nach 6 Monaten einem Verlust der Fahrerlaubnis gleich und wird mit Strafe geahndet. Auch eine mitgeführte türkische Übersetzung des Führerscheins ist kein Nachweis der Fahrerlaubnis.

Einzureichende Dokumente für den Antrag zur Umwandlung eines ausländischen Führerscheins in einen inländischen Führerschein:


Im Original und in farbiger Kopie vorzulegen

1. Aufenthaltserlaubnis/ Ikamet

2. Pass

3. Führerschein, notarielle Bestätigung der Übersetzung ins türkische

desweiteren

4. Nachweis der schulischen Ausbildung

a) Universitätsabschluss, im Original und notarielle Bestätigung der Übersetzung ins türkische

b) anderer schulischer Abschluss: Original beim Milli Eğitim Müdürlügü in Antalya abgeben, der Antrag wird dort nach Deutschland geschickt und nach Erhalt einer Bestätigung von dort (ca. 2 Wochen) erhalten Sie ein türkisches Dokument als Bestätigung. Das Original erhalten Sie zurück.

(Antalya II, Yıldız Mahallesi, Hamidiye Caddesi No. 53, keine Terminvergabe)

5. Gesundheitszeugnis mit Augentest

Bis zum 65. Lebensjahr reicht ein Befund des Hausarztes

Ab dem 65.Lebensjahr muss dieses vom Devlet Krankenaus ausgestellt werden

Vorab muss ein Formular mit Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand (türkisch) ausgefüllt werden,1 Passfoto ist erforderlich

6. Für die Polizei: 2 geometrische Passfotos in dem Format 50×60 mm

7. Eine von Ihnen handschriftliche Willenserklärung (auf türkisch) an die deutsche Verbindungsstelle, dass Sie ihren deutschen Führerschein in den türkischen eintauschen möchten (wird von der Polizei mit den Unterlagen abgeschickt)

Das Büro der Polizei ist im Einwohnermeldeamt/ Nüfüs Müdürlügü, Şekerhane Mah., Alaiye Cad.No. 81)


Es werden alle Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft

Von allen 10 Fingern werden Fingerabdrücke genommen

Sie erhalten eine Akten Nr. und unter dieser Nr. sollten Sie nach ca. 2 -3 Monaten bei der Polizei nachfragen.


Sind die Unterlagen da, geht es in die letzte Runde:

Einzahlung der Führerscheingebühren beim Finanzamt/ vergi dairesi:

A1 und A2= 134 TRL und B= 495,70 TRL, für Motorrad= 164,40 TRL, für LKW bitte erfragen

Einzahlung beim Postamt: 25 TRL,Gebühr für die erstmalige Ausstellung eines türkischen Führerscheines

Diese Gebühren sind zur Zeit gültig und unterliegen der jährlichen Anpassung.

Mit der Einzahlungsbestätigung erhalten Sie bei der Polizei einen vorläufigen Führerschein.

Nach ca. 1 Woche wird Ihnen der türkische Führerschein per Einschreiben zugestellt.

Der Empfang des türkischen Führerscheines erfordert die Abgabe des deutschen Führerscheines. Sie können mit diesem als Nachweis der Fahrerlaubnis in jedem anderen Land ein Fahrzeug lenken. Wenn Sie irgendwann wieder ganz nach Deutschland zurückkehren wollen, können Sie dann ihren alten deutschen Führerschein wieder zurückbekommen.

Weiterhin gute Fahrt!!

Berkan Uluşal Kroeblin

Oktober 2018