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Einfuhr des Kfz in die Türkei - Überlegungen und Konsequenzen

Einreise mit dem eigenen Fahrzeug in die Türkei

Überlegen Sie mit ihrem eigenen KFZ in die Türkei einzureisen und hier eine Zeitlang zu bleiben?
Wichtig: eine Einreise mit einem Fahrzeug geht nur mit Nachweis eines Aufenthaltes außerhalb der Türkei von 183 Tagen. Sie müssen einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

An der Grenze benötigen Sie eine grüne Versicherungskarte, die auch den asiatischen Teil der Türkei absichert. Nicht alle deutschen Versicherungsgesellschaften bieten dies an. Auch wenn die Türkei auf der Grünen Karte durchgekreuzt ist, sollten Sie ein Gespräch führen. Einige Gesellschaften genehmigen dies mit einem Zusatzbeitrag, für einen zu benennenden Zeitraum, schriftlich zu. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die sog. Grenzpolice an der Grenze erwerben.

Und damit ist die Reise in die Türkei für den gewählten Zeitraum, z. b. für 3 Monate ( Visaregeln) abgesichert.

Nicht jedoch die Fahrgenehmigung für das ausländische Fahrzeug. Sie erhalten einen Stempel bei der Grenzpolizei in Ihren Pass und das Datum der Wieder-Ausreise. Hier ist Vorsicht geboten.

Möchten Sie länger bleiben, brauchen Sie:

1. Den Versicherungsschutz für einen längeren Zeitraum, den Sie hier erwerben können.

2. Die Erlaubniserteilung, mit dem ausländischen Fahrzeug hier in der Türkei fahren zu dürfen.
Ohne Zolldokument kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr bleiben.Sollten Sie in diesen 90 Tagen ausreisen aus der Türkei und wieder einreisen wollen, so werden Ihnen die verbleibenden Tage angerechnet. Bei Ausreise ohne Auto: Mitteilung machen beim Zollamt .

Wir vom Deutschen Freundschaftsverein Alanya e.V. ( ehemals Hür Türk Alanya e.V.) sind Ihnen gerne behilflich.

Den Versicherungsschutz können Sie hier für 3 oder 6 Monate, oder auch für ein Jahr abschließen. Zur Zeit liegt der Jahresbeitrag um die 4000 TL Jahr 2022). Die Versicherungspolice muss der (Gümrük Müdürlüğü) Zollbehörde vorgelegt werden. Es erfolgt keine automatische Meldung.
Für die Erlaubnis eines längeren Zeitraumes ist der Gang zur Zollbehörde notwendig. Sollten Sie ein Ikamet haben, kann der Zeitraum bis zu Ihrer Aufenthaltsgenehmigung gegeben werden.
Haben Sie kein Ikamet, ist die Ausreise vorprogrammiert, wenn Sie keine Strafe erhalten möchten.

Wenn Sie die hier beschriebenen Gänge nicht machen, können Konsequenzen entstehen. Z. B.:Ihr Fahrzeug wird abgeschleppt.
Sie erhalten einen schriftlichen Bußgeldbescheid. Schauen Sie in Ihr e-devlet, dort wird es hinterlegt. Es wird nie bar kassiert. Bitte zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen, da sonst Verzugszinsen den zu zahlenden Betrag immens in die Höhe treiben.

Folgende Schritte müssen nun gegangen werden, leider.
– Erfahren Sie bei der Zollbehörde ( Gümrük Müdürlüğü ) telefonisch, Sie können auch gerne dorthin gehen, ob die Bestätigung, dass der Wagen abgeschleppt wurde, dort eingegangen ist. Das dauert ca. 2-3 Tage.
– Sie müssen persönlich zur Zollbehörde mit Kopien Ihres Passes, Ihres Ikamets, Versicherungspolice, Ihres Führerscheins und Fahrzeugscheins. Dort erhalten Sie einen Beleg, welches bei der Polizeibehörde (Emniyet Müdürlüğü) vorzulegen ist. Hier bezahlen Sie auch das Strafgeld.
– die Polizeibehörde bescheinigt Ihnen, dass Ihr Wagen wieder frei ist und abgeholt werden kann. Wo Ihr Wagen steht, ist abhängig von Ihrem Wohnort, oder Sie fragen nach.

Diese Prozedur ist sehr lästig, aber es gibt keinen anderen Weg.

Also: Ihre Überlegungen sollten auch die vielleicht zu entstehenden Konsequenzen beinhalten.

Gern können Sie bei uns nachfragen, wir bemühen uns, Ihnen zu helfen.

(November 2022)