Vollstreckungsverfahren – Mahnverfahren

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Gesprächsrunde mit Rechtsanwalt Cağan Alaettinoğlu am 13.02.2019

Im Türkischen Gerichtswesen werden Urteile über die Vollstreckungsämter (icra dairesi) vollstreckt. In aller Regel sind es Gerichtsurteile, Mietschulden, Geldverleih – aber auch Sach- oder Forderungspfändung (Bankkonten).

Sicherlich kann der Gläubiger sein Recht direkt im „icra dairesi“ durchsetzen wollen. Ein Rechtsanwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Hier sind aber Vorgehensweisen, bestimmte Angaben oder Verordnungen und im Vergleich zu anderen rechtlichen Themen kürzere Fristen zu berücksichtigen, die nicht jeder weiß und kennt. Somit werden Fehler gemacht und der spätere Gang zum Rechtsanwalt, um sein Recht zu erlangen, ist dann auch vielleicht gar nicht mehr möglich.

Wichtig ist, dass der Schuldner sein Recht mit schriftlichen Dokumenten oder anderen Beweismitteln nachweisen kann.

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes beginnt mit der Ausstellung einer Vollmacht bei einem Notar. Der Anwalt bereitet das Verfahren (icra takibi) vor und ein Schreiben mit Nennung des Mahn-/ Vollstreckungsverfahrens und der Zahlungsaufforderung wird vom Vollstreckungsgericht an den Schuldner geschickt (1-wöchige Frist für den Einspruch). In dem Vollstreckungsschreiben wird dem Schuldner eine gesetzliche Frist von 7 Tagen gegeben, seine Schuld zu begleichen oder Einspruch einzulegen. Dieses Schreiben muss persönlich mit Unterschrift angenommen werden. Ab Zustellung erfolgt eine direkte Überleitung ins ordentliche Gerichtsverfahren. Sollte der Brief beim ersten Versuch nicht ankommen und somit bei Gericht wieder einkehren, wird er ein zweites Mal, dann an die offiziell gemeldete Adresse geschickt und die Frist von einer Woche fängt noch einmal an. Ausländer müssen wissen, dass diese kurze Frist von 7 Tagen auch dann gilt, wenn sie sich nicht in der Türkei aufhalten. Legt der Schuldner keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl ein, wird dieser am Ende der Frist rechtskräftig.

Wird Widerspruch eingelegt, ist eine weitere Bearbeitung nur über eine Klageerhebung möglich. Bei einem Widerspruch ändert sich unter Umständen die Beweisführung- die obliegt jetzt meistens dem Schuldner; dieser müsste wenn nötig beweisen können, dass er/sie keine Schulden beim Gläubiger hat.

Wichtig: der in Deutschland erwirkte Vollstreckungsbescheid ist in der Türkei nicht vollstreckungsfähig, sondern dient lediglich als Beweismittel. Hingegen kann ein Urteil oder die Anerkennung eines Urteils nach dem „New Yorker Übereinkommen, sofern „Gegenseitigkeit“ zwischen den Ländern besteht, mit Zustellung nach Haager Abkommen, als vollstreckbar erklärt werden.

Der Rechtsanwalt wird über den Schuldner auf dem Gericht und/ oder über einen vernetzten Computer im Büro, bei den einzelnen Banken oder andere Stellen wichtige Informationen sammeln (Auskunftspflicht). Wichtig ist ja, inwieweit das Verfahren positiv beendet werden kann: hat der Schuldner Vermögen oder weitere Schulden, Bankkredite etc. Auch der amtliche Aufenthaltsort im Personenstandsregister wird angezeigt. Die Kimlik Nr./ Ikamet Nr. sind weitere wichtige Datenabfragemöglichkeiten.

Es kann auch ein offizielles Zahlungsversprechen (Ödeme taahhütnamesi) erstellt werden. Sollte der Schuldner sich an dieses Versprechen aber nicht halten, wird auf Wunsch des Gläubigers eine Klage erhoben und dem Schuldner droht eine 3monatige Gefängnisstrafe. Diese Gefängnisstrafe ist ein Druckmittel, von der Zahlung der Schuld ist sie nicht befreiend.

Wenn alles soweit erfolgt ist, aber ein Jahr verstrichen sein sollte ohne das in der Akte etwas unternommen wurde, ist ein weiterer Gang zum Rechtsanwalt für die Auffrischung der Akte notwendig. Es gibt also keine Verjährungsfristen in diesem Fall.

Die Kosten für ein Vollstreckungsverfahren erfasst die Höhe der Schulden, die entstandenen Zinsen, die Kosten des Gerichtes und das Honorar des Rechtsanwaltes.

Weitere Auskünfte können erst bei Vorlage des Einzelfalls gegeben werden. Rechtsanwalt Cağan Alaettinoğlu bietet bei Eintreibung von Geldschulden eine kostenfreie Erstberatung an. Weitere Beratungen können pauschal oder nach Stundensatz lt. Mindesttarif der Anwaltskammer Antalya geführt werden.

Damit Sie Recht bekommen und eine erfolgreiche Beitreibung erfolgen kann, ist der Weg zum Rechtsanwalt unabdingbar. Cağan Alaettinoğlu spricht Türkisch, Deutsch und Englisch. Mit ihm und seinem Kanzlei-Partner Efe Öner Sına, der Türkisch und Englisch spricht, hoffen wir Ihnen Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten gegeben zu haben.

Berkan Uluşal und Fatma Sema Özsüer

stellvertretende Vorsitzende des Hür-Türk Vereins Alanya