Kauf und Verkauf von privat genutzten KFZ in der Türkei

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Gesprächsrunde mit Rechtsanwalt Cağan Alaettinoğlu am 25.03.2019 Informationen zu Kauf und Verkauf von privat genutzten KFZ in der Türkei

Ausländer können sich jederzeit in der Türkei ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen. Es sind jedoch bestimmte Regeln zu beachten. Voraussetzung für den Kauf eines KFZ ist ein gültiges Ikamet und eine Steuernummer. Das Fahrzeug kann bei einem Autohändler oder einem Gebrauchtwagenhändler gekauft werden. In aller Regel finden sich hier vorgefertigte Kaufverträge. Der Kauf und die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann jedoch nur durch Dokumentation eines Notars erfolgen. In der Türkei wird das Fahrzeug nicht wie ein bewegliches Gut, sondern wie auch Grundstücke als ein unbewegliches Gut angesehen. Die Arbeitsprozesse durch einen Notar sind somit eine gute Absicherung. Der Fahrzeugschein (araç tescil belgesi) und die Vergabe des KFZ Nummernschildes wird durch einen Notar getätigt. Der Kauf eines KFZ ist nur mit Vorleistung der KFZ Steuer möglich. Wenn Sie also ein Auto kaufen, muss die KFZ Steuer vom Verkäufer im voraus bezahlt sein. Diese Vorgehensweise ist ein großer Vorteil, weil damit sichergestellt ist, das keine Schulden auf dem Fahrzeug sind. Dies wird in aller Regel dann vom Verkäufer nicht für ein Jahr, sondern nur bis zu den 2 Hauptfälligkeitsterminen ( 01.01. und 01.07.) gezahlt. Z. B.: Wenn Sie ein Fahrzeug im April erwerben, dann sollten Sie zum 01.07. beim Finanzamt (vergi dairesi) die restliche Steuer für das laufende Jahr entrichten. Sie können die KFZ Steuer im Januar für das gesamte Jahr zahlen, oder halbjährlich am 01.01. und 01.07. Zu den Hauptfälligkeitsterminen haben Sie einen Monat Zeit, danach wird pro Tag Versäumniszuschlag dazugerechnet. Die Kennzeichen der Fahrzeuge von Bürgern ohne türkischer Staatsangehörigkeit sind alle nach den ersten beiden Ziffern (kennzeichnen die Provinz) beginnend mit einem M. Dies steht symbolisch für misafır -Besuch. Diese M…- Autos werden nur von Ausländern gefahren und dürfen auch nur an Ausländer verkauft werden. Wer darf so ein Fahrzeug lenken? Fahrzeugbesitzer plus Ehegatte, Kinder, Enkelkinder und die Eltern. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sollten nicht in der Türkei verkauft werden, weil zu viele Hemmnisse zu überwinden sind. Grundsätzlich können Fahrzeuge innerhalb von 12 Monaten für max. 180 Tage in die Türkei eingeführt werden. Rentner dürfen seit dem 13.10.2015 für 730 Tage (2 Jahre) ein KFZ einführen, wenn es vorher für 183 Tage auf den Namen des Rentners im Ausland angemeldet war. Eine Wiedereinfuhr des gleichen Fahrzeuges nach diesen 730 Tagen ist nur möglich, wenn es für den gleichen Zeitraum im Ausland war. Alle Halter sollten das berücksichtigen, sonst drohen saftige Strafen. Alle KFZ sind in der Türkei mit 2 unterschiedlichen Steuern belegt: 1. ist es die z.Z. 18%ige Mehrwertsteuer (katman değer vergise) und 2. die Sonderverbrauchssteuer (özel tüketim vergise) oder im sprachlichen Gebrauch die Luxussteuer. Je nach Hubraum und Kaufpreis variiert diese von 30% bis 60 %. Cağan Alaettinoğlu ist Rechtsanwalt – er spricht türkisch und deutsch, denn er besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Mit seinem Kanzlei-Partner Efe Öner Sina, der türkisch und englisch spricht, können Sie Hilfe im Verkehrsrecht (Unfallrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht, Führerscheinrecht, KFZ-Kaufrecht) erhalten. Berkan Uluşal stellvertretende Vorsitzende des Hür-Türk Vereins Alanya Anmerkung von der Redaktion: weitere wichtige

Hinweise finden Sie unter https://tuerkei.diplo.de