Hür-Türk Alanya informiert – „ Gesprächsrunde mit…“
Gesprächsrunde mit Rechtsanwalt Cağan Alaettinoğlu am 06.05.2019
Der Rechtsbeistand in der Türkei – Warum ist er für hier lebende Ausländer so wichtig?! Was kann alles schief gehen und was kann an Kostenvermeidung erspart werden?!
Vorweg: Ausländer benötigen Hilfe bei den verschiedenen Rechtsstreiten aufgrund der vielfältigen Gesetze und last but not least die Fristwahrung bei der Klage und der Fristenregelungen!!
Vieles kann, oder sollte außergerichtlich gelöst werden – aber immer geht es nicht.
Welche Bereiche werden am meisten beansprucht?
- Familienrecht
- Immobilien- und Grundstücksrecht
- Strafrecht
Unter Familienrecht fallen die Regularien für den Todesfall – die Überführung des Leichnams, die Erbangelegenheiten und Schuldenbearbeitung im aktiven und nicht aktiven Bereich. Der aktive Bereich sind z. B. Mieteinnahmen, der nicht aktive Bereich umfasst die Schulden. Wie leicht zu erkennen ist, greifen hier europaweite und türkische Rechtsvorschriften ineinander und es gilt hier, sich gut auszukennen und auch beide Sprachen zu sprechen: die türkische und die Sprache des Hilfesuchenden. Wichtig ist zu wissen: Wenn das Thema der Klage eine Streitigkeit ist, die durch das Türkische Recht entstanden ist, muss die Klage in der Türkei erhoben werden.
Im Immobilien- und Grundstücksrecht wird eine wichtige Unterscheidung gemacht. Wo ist das zu vererbende Objekt und wem hat es gehört.
Bei den beweglichen Gütern ( Wertgegenstände, Urkunden, Geld) wird nach den Rechtsgrundlagen der Landzugehörigkeit des Verstorbenen entschieden und bei den unbeglichen Gütern, wie z. B. Immobilien und Grundstücke sind die Rechtsgrundlagen der Türkei maßgebend.
Bei Geld gilt folgendes: Wenn das Geld auf einem türkischen Konto liegt, ist die Türkei bzw. das Türkische Recht zuständig.
Die Vorlage eines Testaments, ausländisches oder türkisches, ist natürlich wichtig, erschwert aber auch die Formalitäten.
Im Strafrecht muss die Verwicklung des Ausländers geklärt werden; ist er Opfer oder Täter und kann als Zeuge ausgesagt werden. Zeugen müssen geladen werden und sie unterliegen der Polizeigewalt. Ein Nichtwollen ist strafbar.
Das Erstgespräch dient der Aufklärung der Sachlage und der Problematik.
Die Mandatsübernahme ist nur mit schriftlicher Anweisung und einer notariellen Vollmacht möglich. Die Kosten für das Erstgespräch werden nach Mandatsübernahme verrechnet.
(z.Z. ca. 150 TL)
Die Konfliktlösungsmöglichkeiten werden besprochen und die Kosten des Honorarvertrages abgestimmt. Die hier vorliegende „Antalya Barosu“ ist eine Richtschnur für die Berechnung der Kosten, sind nicht so bindend und werden von Fall zu Fall abgestimmt. Die Berechnung der Kosten kann in jeder Währung sein, und sie können variabel nach Absprache gezahlt werden.
Die türkischen Gerichte kennen das persönliche Erscheinen vor Gericht nicht. Es ist manchmal aber sinnvoll oder notwendig. Die Gerichtsverfahren in der Türkei beanspruchen lange Zeit. Es herrscht ein Richtermangel vor und sehr viele junge, noch unerfahrene Richter arbeiten in den Gerichten. Der Rechtsanwalt kann im Strafverfahren keine Klage erheben – hier entscheidet der Staatsanwalt, ob es zu einer Klage kommt. Er kann eine Strafanzeige stellen und sollte der Staatsanwalt Klage erheben, kann der Anwalt an der Klage teilnehmen.
Bei Zivilklagen kann jeder Rechtsanwalt selbst Klage erheben.
Gerichtssitzungen sind in der Regel öffentlich, aber nicht immer. Manche Strafverfahren sind nicht öffentlich, die Entscheidung hierfür liegt beim Gericht. In der Türkei gibt es auch die Schöffengerichtsbarkeit, begrenzt auf die Bereiche des Arbeitsrechtes und einiger Strafrechtssachen. Sie ist ziemlich neu und es ist kein generelles Muss. Damit Sie Ihre Angelegenheiten in der Türkei zu Ihrer Zufriedenheit klären können, sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Cağan Alaettinoğlu spricht Türkisch, Deutsch und Englisch. Mit ihm und seinem Kanzlei-Partner Efe Öner Sına, der Türkisch und Englisch spricht, hoffen wir Ihnen Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten gegeben zu haben