Mietverträge für den privatrechtlichen Bereich

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Hür-Türk Alanya informiert – „Gesprächsrunde mit…“

Gesprächsrunde mit Rechtsanwalt Cağan Alaettinoğlu

Am 14.01.2019 fand unsere 1. Gesprächsrunde statt und wir hoffen, dass dieser Runde viele folgen werden. Es soll ein Informationsaustausch sein mit vielen Erkenntnissen – denn Wissen ist Macht.

Cağan Alaettinoğlu ist Rechtsanwalt – er spricht türkisch und deutsch, denn er besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Mit seinem Kanzlei-Partner Efe Öner Sina, der türkisch und englisch spricht, hoffen wir mit unserem Angebot, etwas Licht in viele rechtlichen Angelegenheiten zu bringen.

Sicherlich kann in so einer Gesprächsrunde die gewählte Thematik nur angesprochen werden, es werden viele Fragen offen bleiben.

Wir vom Hür-Türk Verein Alanya möchten diese Fragen sammeln und bei hoher Resonanz wieder eine Gesprächsrunde eröffnen. Also, bitte schreibt uns!!

Das Drumherum um Mietverträge für den privatrechtlichen Bereich.

Alle Mietverträge, die handschriftlich geschrieben sind, sind gültig. Es ist jedoch auch möglich, die Kira Sözleşme- den Vordruck eines Mietvertrages, zu nutzen. Im Schreibwarengeschäft ist er erhältlich.

In einem Mietvertrag sind aufzuführen:

  1. vollständiger Name des Vermieters und Mieters mit Kimlik/ Pass Nr., Steuer Nr. und falls vorhanden die Ikamet Nr.
  2. die Anschrift des Mietobjekts
  3. Die Höhe der monatlichen und jährlichen Miete
  4. Zahlweise der Miete und Dauer des Mietverhältnisses mit genauer Angabe der Währung
  5. Mietbeginn und Status der Mieteinheit ( nicht möbliert, möbliert, renovierungsbedürftig etc.)
  6. Nutzungsbestimmung der Mieteinheit

Für alle Mieter mit einer anderen Staatsangehörigkeit, wir nennen sie hier liebevoll Neu Alanyaner,

ist für die Beantragung des Ikamets ein notariell beglaubigter Mietvertrag wichtig. Dieser ist in türkischer Sprache zu führen und muss maschinell geschrieben sein, da es in der Vergangenheit zu Unklarheiten und Problemen gekommen ist.

Zahlungsmodalitäten

Die Miete kann ratierlich oder jährlich in bar oder per Überweisung bezahlt werden und sollte immer mit einer Quittung/ Beleg bestätigt sein.
Die Miete ist immer zum Vortag der beginnenden Zahlungsperiode fällig.
Nach dem im letzten Jahr erlassenen Dekret der Regierung (§ Türk Parasını Kıymetini Koruma Hakkında 32 sayılı Karar) und den diversen Nachbestimmungen ist für alle Mieter und Käufer einer Immobilie, die keine türkische Staatsangehörigkeit haben und wohnhaft in der Türkei sind, Fremdwährungen möglich. Es muss also nicht in TL gemietet und bezahlt werden. Hat der Mieter beide Staatsangehörigkeiten, ist ein TL Vertrag Bedingung.

Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis kann vom Mieter jederzeit, unabhängig von der Zahlweise und Dauer des Mietverhältnisses mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Der Vermieter kann eine Kündigung erst nach einer Mietdauer von 10 Jahren aufkündigen, wenn keine Mietdauer angegeben ist.

Ist eine Aufhebung des Mietverhältnisses von beiden Seiten unabhängig von der rechtlichen Besprechung gewünscht, sollte ein separater schriftlicher Vertrag erfolgen, das sogenannte Räumungsversprechen – oder verpflichtung.

Kündigt der Mieter, so steht ihm der im voraus bezahlte unverbrauchte Mietbetrag zu.

Verkauf der gemieteten Immobilie

Bei Verkauf kann der bestehende Mietvertrag vom neuen Eigentümer übernommen werden. Es kann aber auch ein neuer gemacht werden.

Ist eine Räumung vom Eigentümer gewünscht und kein separater Vertrag – Räumungsversprechen besteht, kann dies nur durch eine Klage erfolgen. Solche Klagen dauern in der Regel mehrere Monate.

Auch in der Türkei gibt es Vorschriften zu beachten, aber jeder genießt hier auch die Vertragsfreiheit.

Weitere wichtige Punkte, wie z. B. die Zahlung der aidat (Nebenkosten), Verpflichtungen des Vermieters und des Mieters und die steuerliche Behandlung wollen wir später behandeln.

Berkan Uluşal

stellvertretende Vorsitzende des Hür-Türk Vereins Alanya


Hür-Türk Alanya informiert – „Gesprächsrunde mit…“

Gesprächsrunde mit Rechtsanwalt Cağan Alaettinoğlu – 2.Teil


Das Drumherum um Mietverträge für den privatrechtlichen Bereich

Wie angekündigt möchten wir Informationen zu den aidat Regeln (Nebenkosten), Verpflichtungen des Vermieters und des Mieters und die steuerliche Behandlung für die Vermieter geben.

In der Türkei sind Mietverträge frei aus-handelbar. Es gibt keine staatlichen Vorgaben, wie z. B. Richtlinie für die Höhe der Miete nach Wohnkriterien etc. Eine Wohnung, die nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, unterliegt anderen Kriterien.

Die aidat Kosten sind vom Mieter zu zahlen. Grund hierfür ist, dass die aidat in aller Regel die Kosten für die Nutzung der Immobilie entspricht. Lediglich größere Veränderungen, Verschönerungs- und / oder Reparaturabeiten sind vom Vermieter zu tragen.

Als Beispiel: Der tropfende Wasserhahn ist vom Mieter zu zahlen, das undichte Dach muss vom Vermieter gezahlt werden.

Die Kosten für Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas zahlt der Mieter.

Die eingebauten Schränke wie z. B. die Küche oder Einbauschränke gehören dem Vermieter, die Reparatur übernimmt der Mieter, wenn er diese zu verantworten hat.

Hier sollte natürlich eine Wohnungs- Übernahme in schriftlicher Form erfolgen, um Problemsituationen aus dem Weg zu gehen.

Die geforderte Miethöhe beinhaltet bei teil- oder voll möblierten Wohnungen die Nutzung dieser, eine zusätzliche Berechnung darf nicht sein.

Das vermietete Objekt muss ordnungsgemäß übergeben werden. Ist eine Kautionszahlung vereinbart worden, darf diese nicht mehr als 3 Monatsmieten sein.

Der Mieter sollte das vermietete Objekt wie sein eigenes behandeln und bei späterer Rückgabe in dem ihm übergebenen Zustand abgeben.

Änderungen am Objekt bedürfen der Absprache, am besten schriftlich.

Bei nicht persönlicher Nutzung der Wohnung ist der Mieter trotzdem verpflichtet, selbst für die ordnungsgemäße Zahlung der Miete zu übernehmen.

Bei Tod des Mieters können die Erben entsprechend der gesetzlich geregelten Kündigungszeiten kündigen.

Für die steuerliche Behandlung des Mietobjektes gibt es klare Richtlinien, die bei Bedarf über einen Steuerberater gegeben werden können. Das Gesetz lässt offen, wer die Steuern bezahlt – dieses muss allerdings zwischen Vemieter und Mieter vertraglich geregelt sein.

Bis 4.400 TL jährliche Mieteinnahmen sind steuerfrei. Höhere Mieteinnahmen unterliegen einer Staffelung.

Über das Rechtsanwaltsbüro Alaettinoğlu/ Sina kann durch Hinzunahme eines Steuerberaters alle unklaren Bereiche abgesprochen werden.

Bitte schreiben Sie uns und fragen. Bei hoher Resonanz werden wir eine weitere Gesprächsrunde planen.

Berkan Uluşal

stellvertretende Vorsitzende des Hür-Türk Vereins Alanya