SGK Einladung des Hür-Türk Vereins am 10.10.2018

Wir im Internet

Auf Einladung des Direktors der SGK Muharrem Kaya durfte der Hür-Türk Verein mit seinem Vorsitzenden Fahri Yiğit,Vorstandsmitglied Fatma Sema Özsüer, Mitgliedern und Freunden das seit Mai 2018 neu eröffnete SGK Gebäude in Alanya besuchen.

Mit der stellvertretenden Leiterin Berrin Karaca und dem Leiter der Abteilung Allgemeine Krankenversicherung Gönder Atalı wurden wir freundschaftlich empfangen.

In der Eröffnungrede wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die SGK für alle ein Anprechpartner für die soziale Sicherheit sein will. Die SGK ist bestrebt, ihre Dienstleistungen für alle hier lebenden Alanyaner und Neu-Alanyaner zu geben. Hierfür ist es wichtig, das Gespräch miteinander zu führen und in den Dienstleistungen und Werbemaßnahmen auch die Probleme und Problemsituationen einzuflechten.

In der Konferenzhalle des Sozialversicherungszentrums konnten Fragen gestellt werden. Es wurden unter anderem zu der Thematik der Formulare T/A 11, T/A 12 und T/A 20 Informationen gegeben.

Wir danken für dieses Treffen und hoffen, ein weiteres Mal mit Mitgliedern kommen zu dürfen.

Wichtige Informationen zu den T/A 11, T/A 12 und T/A 20 Formularen

Das T/A 11-Formular wird für kurzfristige Aufenthalte in der Türkei verwendet
Mit diesem Urlaubskrankenschein T/A 11 und dem Reisepass gehen Sie an eine Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu- S.S.K.). Dort erhalten Sie eine SGK Karte, „Gesundheitshilfebescheinigung gemäß Sozialversicherungsabkommen“ (Sosyal Güvenlik Sözlesmesine Göre Saglik Yardim Belgesi). Mit dieser können Sie sich in einer staatlichen Gesundheitseinrichtung (Devlet Saglik Tesisi), einer Universitätsklinik (Üniversite Klinigi) oder in einer privaten Einrichtung (Özel Saglik Tesisi), die einen Vertrag mit der S.S.K. abgeschlossen hat, behandeln lassen. Sie können auch direkt zum Arzt gehen, dort bar bezahlen und erst anschließend bei der S.S.K. um eine Rückerstattung bitten. Ob Sie die Summe von der S.S.K. erhalten, ist aber ungewiss.

Das T/A 20 Formular wird für langfristigen Aufenthalt in der Türkei verwendet.
Kurz beschrieben ist das Formular für die Personen, die Ihre Meldung im Ausland aufgegeben haben und ganz in die Türkei gezogen sind. Um durch das T/A 20 in die SGK einzutreten, muss die Person mindestens 1 Jahr mit Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei gelebt haben. Zusätzlich werden folgenden Unterlagen benötigt: T/A 20 Formular, Abmeldebescheinigung vom Ausland, Meldebescheinigung vom Örtlichen Vorsteher in Alanya, Aufenthaltsgenehmigung, Reisepass.

T/A 12 Formular – für chronische Krankheiten
Dieses Formular wird als Zusatz zu dem T/A 11 benötigt.
Wenn Sie mit dem T/A 20 in der SGK gemeldet sind, benötigen Sie dieses
Formular nicht.

Hür Türk Verein e.V. Alanya, den 16.10.2018

Vorstand

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